Gemeinschaft gründen

Keine passende Gemeinschaft? Gründen Sie selbst eine

Selbst eine Energy-Sharing-Gemeinschaft nach §42c EnWG gründen: Rechtsformen, Voraussetzungen wie iMSys und Netzgebiet, Ablauf und direkte Gründungsanfrage.

Wer darf gründen?

Energy Sharing nach §42b/§42c EnWG steht Betreibern von Erneuerbaren-Anlagen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Sie können sich als Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen zusammenschließen – entscheidend sind ein gemeinsames Netzgebiet, geeignete Messtechnik und ein Lieferant, der die Belieferung und Bilanzierung übernimmt. Die operative Abwicklung erfolgt in dieser Plattform im Dienstleistungsmodell.

Teilnehmerkreis im selben Netzgebiet
Erzeugung und Verbrauch müssen im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen. Wir prüfen Ihre Postleitzahl gegen unsere Netzbetreiber-Zuordnung.
Intelligente Messsysteme
Jede Entnahme- und Erzeugungsstelle braucht ein iMSys mit Viertelstundenwerten. Der Messstellenbetrieb wird beim Aufbau geklärt.
Verträge und Einwilligungen
Liefer- und Nutzungsvertrag, Einwilligung nach §50 MsbG sowie ein Sharing-Lieferant bzw. Dienstleister für die Bilanzierung.

Mögliche Rechtsformen

  • GbR: Schnell gegründet, gut für kleine Nachbarschaftsprojekte mit wenigen Beteiligten.
  • Eingetragener Verein: Ehrenamtlich getragene Bürgerenergieprojekte mit offener Mitgliedschaft.
  • Genossenschaft (eG): Bewährt für Bürgerenergie mit vielen Mitgliedern und Kapitalbeteiligung.
  • GmbH / UG: Wenn gewerblich vermarktet wird oder Investitionen abgesichert werden sollen.
  • Kommunal: Stadtwerke oder kommunale Betriebe als Träger der Gemeinschaft.

So läuft die Gründung ab

  1. 1Gründungsanfrage stellen – wir prüfen Netzgebiet, Erzeugung und Teilnehmerpotenzial.
  2. 2Rechtsform und Rolle klären: eigene Gemeinschaft oder Anschluss an einen bestehenden Betreiber.
  3. 3Sharing-Lieferant bzw. Dienstleister für Bilanzkreis und Abrechnung festlegen.
  4. 4Messkonzept aufsetzen: iMSys, Messlokationen, Datenübertragung.
  5. 5Vertragsvorlagen anpassen, Teilnehmer aufnehmen, Einwilligungen einholen.
  6. 6Gemeinschaft im Portal veröffentlichen und Abrechnung starten.

Sie möchten zunächst prüfen, ob es in Ihrer Region bereits ein Angebot gibt? Zur Gemeinschaftssuche.

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