Gemeinschaft gründen
Selbst eine Energy-Sharing-Gemeinschaft nach §42c EnWG gründen: Rechtsformen, Voraussetzungen wie iMSys und Netzgebiet, Ablauf und direkte Gründungsanfrage.
Energy Sharing nach §42b/§42c EnWG steht Betreibern von Erneuerbaren-Anlagen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Sie können sich als Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen zusammenschließen – entscheidend sind ein gemeinsames Netzgebiet, geeignete Messtechnik und ein Lieferant, der die Belieferung und Bilanzierung übernimmt. Die operative Abwicklung erfolgt in dieser Plattform im Dienstleistungsmodell.
Sie möchten zunächst prüfen, ob es in Ihrer Region bereits ein Angebot gibt? Zur Gemeinschaftssuche.