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Energy Sharing verständlich erklärt

Wie funktioniert Energy Sharing in Deutschland? Rechtsrahmen nach §42c EnWG, iMSys-Pflicht, Einwilligung nach §50 MsbG, Reststrom und Abrechnung – kompakt erklärt.

Was ist Energy Sharing?
Mehrere Erzeuger und Verbraucher schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen. Der Strom aus gemeinschaftlichen Erneuerbaren-Anlagen wird bilanziell den teilnehmenden Entnahmestellen im selben Netzgebiet zugeordnet – ohne eigene Leitungen, über das öffentliche Netz.
Rechtsrahmen §42c EnWG
§42c EnWG regelt die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Zuordnung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen; die verbleibende Strommenge liefert weiterhin ein Reststromlieferant. Die Umsetzung befindet sich in der Einführungsphase, Detailregelungen können sich noch ändern.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Jede teilnehmende Entnahmestelle benötigt ein intelligentes Messsystem. Nur damit liegen viertelstundenscharfe Messwerte vor, die für die Aufteilung der geteilten Energiemenge erforderlich sind.
Einwilligung nach §50 MsbG
Für die Übermittlung Ihrer Messwerte an die Gemeinschaft bzw. den Sharing-Lieferanten ist Ihre ausdrückliche Einwilligung nötig. Sie ist jederzeit widerrufbar; der Widerruf wird revisionssicher dokumentiert.
Abrechnung und Aufteilung
Die geteilte Menge wird nach einem statischen Schlüssel (feste Anteile) oder dynamisch nach tatsächlichem Verbrauch aufgeteilt. Abgerechnet wird monatlich oder quartalsweise – zusätzlich zur Rechnung Ihres Reststromlieferanten.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Stromvertrag kündigen?
Nein. Energy Sharing deckt in der Regel nur einen Teil Ihres Verbrauchs. Für die übrige Menge bleibt Ihr Reststromlieferant zuständig – je nach Modell der Gemeinschaft auch derselbe Anbieter.
Brauche ich eine eigene Solaranlage?
Nein. Auch reine Abnehmer ohne eigene Anlage können teilnehmen. Wer selbst erzeugt, bringt seine Anlage als Produzent oder Prosumer ein.
Gilt Energy Sharing bundesweit?
Die Teilnahme ist auf das jeweilige Netzgebiet begrenzt. Deshalb suchen Sie hier nach Gemeinschaften anhand Ihrer Postleitzahl oder Ihres Netzbetreibers.
Was kostet die Teilnahme?
Die Konditionen legt der Betreiber der Gemeinschaft fest – meist ein Arbeitspreis je kWh und teilweise ein Grundpreis. Alle veröffentlichten Angebote finden Sie in der Gemeinschaftssuche.