Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Musterfassung. Diese Vorlage ist ein Platzhalter und ersetzt keine Rechtsberatung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Informationsportals sowie der SaaS-Plattform zur Verwaltung von Energy-Sharing-Gemeinschaften nach §42c EnWG.

2. Leistungen

Der Anbieter stellt eine Software zur Verwaltung, Bilanzierung und Abrechnung von Energiegemeinschaften bereit sowie ein öffentliches Portal zur Vermittlung von Interessenten. Der Anbieter ist kein Energieversorger und schließt keine Strom-Lieferverträge mit Endkunden.

3. Registrierung und Zugang

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine E-Mail-Adresse kann nur einem Benutzerkonto zugeordnet werden. Der Nutzer ist für Handlungen unter seinem Konto verantwortlich.

4. Pflichten der Nutzer

Nutzer stellen sicher, dass hinterlegte Daten – insbesondere Zählpunkte, Anschriften, Einwilligungen nach §50 MsbG und Vertragsnachweise – richtig und aktuell sind.

5. Vergütung

Die Nutzung der Plattform durch Mandanten erfolgt gegen die jeweils vereinbarten Grund- und Nutzungsentgelte. Für Interessenten ist die Nutzung des öffentlichen Portals unentgeltlich.

6. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Ausfälle durch Dritte (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) begründen keine Minderung.

7. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten und Messdaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und auf Grundlage der erteilten Einwilligungen verarbeitet.

9. Laufzeit und Kündigung

Verträge mit Mandanten laufen unbefristet und können mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.